Bei Kündigung oder drohender Kündigung
Bei einer bereits erklärten Kündigung laufen kurze Fristen. Aber auch ein angekündigtes Personalgespräch, ein Abfindungsangebot oder die Aufforderung zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag können Anlass sein, frühzeitig Rat einzuholen.
Bei Abmahnung und Konflikten
Eine Abmahnung kann spätere arbeitsrechtliche Schritte vorbereiten. Ob eine Gegendarstellung, die Entfernung aus der Personalakte oder zunächst ein strategisch zurückhaltendes Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Vor wichtigen Unterschriften
- Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
- Änderungsvertrag oder Versetzung
- Wettbewerbsverbot
- Rückzahlungsvereinbarung
- Arbeitszeugnis oder Ausgleichsquittung
Wenn Interessen langfristig gesichert werden sollen
Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte profitieren ebenfalls von früher Beratung: etwa bei Restrukturierung, Betriebsvereinbarungen, personellen Maßnahmen oder schwierigen Verhandlungen. Prävention ist häufig effizienter als ein späterer Rechtsstreit.
So bereiten Sie das erste Gespräch vor
- kurze chronologische Schilderung des Sachverhalts
- alle maßgeblichen Schreiben und Verträge
- Datum laufender Fristen
- gewünschtes Ergebnis
- Angaben zu Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft
Häufige Fragen
Sollte ich erst mit dem Arbeitgeber sprechen?
Ein Gespräch kann sinnvoll sein. Wenn jedoch Fristen laufen oder eine Unterschrift verlangt wird, sollte vorher geklärt werden, welche Aussagen und Zugeständnisse Folgen haben können.
Kann die Beratung telefonisch stattfinden?
Ja. Viele Anliegen lassen sich zunächst telefonisch oder digital einordnen. Bei Bedarf kann ein persönlicher Termin in Verden folgen.
Welche Unterlagen braucht der Anwalt?
Meist sind Arbeitsvertrag, aktuelle Schreiben, Vergütungsunterlagen und eine kurze zeitliche Übersicht besonders hilfreich.