Nicht unter Zeitdruck unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und lässt sich nach der Unterschrift regelmäßig nur schwer rückgängig machen. Prüfen Sie deshalb nicht nur die angebotene Abfindung, sondern sämtliche Folgen der Vereinbarung.
Wichtig: Anders als bei einer Kündigung gibt es für den Aufhebungsvertrag grundsätzlich keine gesetzliche Bedenkzeit und kein allgemeines Widerrufsrecht.
Diese Punkte gehören auf den Prüfstand
- Höhe und Fälligkeit einer Abfindung
- Beendigungsdatum und Einhaltung der Kündigungsfrist
- Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- bezahlte Freistellung und Anrechnung von Urlaub
- Formulierung und Note des Arbeitszeugnisses
- Bonus, Provisionen, Überstunden und Restvergütung
- Wettbewerbsverbote, Rückzahlungsklauseln und Ausgleichsquittungen
Verhandeln statt nur annehmen
Der erste Entwurf ist häufig nicht das letzte Wort. Welche Verbesserungen realistisch sind, hängt unter anderem von Kündigungsrisiken, Betriebszugehörigkeit, Position und Verhandlungssituation ab. Eine klare Priorisierung hilft, nicht nur über die Abfindung zu sprechen.
Unterlagen für eine schnelle Prüfung
- vollständiger Entwurf des Aufhebungsvertrags
- Arbeitsvertrag und Nachträge
- letzte Gehaltsabrechnungen
- relevante Ziel- oder Bonusvereinbarungen
- bisherige Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
Weitere Orientierung finden Sie auch zu Kündigungsschutz und Abmahnungen im Arbeitsrecht.