Kein allgemeiner automatischer Anspruch
Die verbreitete Annahme, jede Kündigung führe automatisch zu einer Abfindung, ist falsch. Ein Anspruch kann sich aus Gesetz, Sozialplan, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer individuellen Vereinbarung ergeben. Häufig ist die Abfindung Ergebnis einer Verhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs.
Der Sonderfall des § 1a KSchG
Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann § 1a KSchG einen Abfindungsanspruch vorsehen. Dafür muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf betriebliche Gründe und die Abfindung bei Verstreichenlassen der Klagefrist hinweisen. Die gesetzliche Berechnung beträgt dann 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.
Wichtig: Ob dieses Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist geprüft werden. Wer klagt, nimmt das Angebot nach § 1a KSchG grundsätzlich nicht einfach zusätzlich in Anspruch.
Was die Verhandlungshöhe beeinflusst
- Prozessrisiko und mögliche Fehler der Kündigung
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Bruttomonatsvergütung
- Sonderkündigungsschutz oder schwierige Beweislage
- Freistellung, Zeugnis, Bonus und offene Ansprüche
- wirtschaftliche und persönliche Verhandlungsziele
Die Faustformel ist nur ein Ausgangspunkt
Die häufig genannte Formel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ist keine allgemeine gesetzliche Garantie. Je nach Verhandlungsposition kann das Ergebnis darüber oder darunter liegen. Entscheidend ist das Gesamtpaket.
Nicht nur über Geld verhandeln
- Fälligkeit und steuerliche Behandlung
- bezahlte Freistellung
- qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Resturlaub und Überstunden
- Bonus, Provision und variable Vergütung
- Rückgabe von Arbeitsmitteln und Ausgleichsklauseln
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Es gibt keinen einheitlichen Betrag. Die oft genannte Formel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr dient lediglich als Orientierung und ersetzt keine Bewertung des konkreten Prozessrisikos.
Muss eine Abfindung versteuert werden?
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für die konkrete steuerliche Gestaltung sollte zusätzlich steuerlicher Rat eingeholt werden.
Bekomme ich eine Abfindung ohne Klage?
Das ist möglich, etwa durch ein Angebot des Arbeitgebers oder außergerichtliche Verhandlungen. Die Drei-Wochen-Frist muss trotzdem im Blick bleiben.