Arbeitsrecht-Ratgeber · Verden

Kündigung erhalten – was tun?Die ersten Schritte entscheiden.

Ruhe bewahren, Zugang dokumentieren und die Drei-Wochen-Frist ernst nehmen: So schaffen Sie die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.

1. Zugang und Frist dokumentieren

Notieren Sie, an welchem Tag und auf welchem Weg die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Bewahren Sie Schreiben und Umschlag auf. Der Zugangszeitpunkt ist für die Berechnung wichtiger Fristen entscheidend.

Wichtig: Wer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

2. Nichts vorschnell unterschreiben

Bestätigen Sie höchstens den Erhalt eines Schreibens, nicht aber dessen inhaltliche Richtigkeit. Unterschreiben Sie ohne Prüfung keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und keinen Verzicht auf Ansprüche.

3. Unterlagen zusammenstellen

  • Kündigungsschreiben und Umschlag
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • letzte Gehaltsabrechnungen
  • Abmahnungen und relevante Korrespondenz
  • Informationen zu Betriebsrat, Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer

4. Ziele und Optionen prüfen

Nicht jeder Fall verfolgt dasselbe Ziel. Es kann um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine Abfindung, Freistellung, Resturlaub, offene Vergütung oder ein gutes Arbeitszeugnis gehen. Die rechtliche Prüfung schafft die Grundlage für eine passende Strategie.

5. Arbeitssuchend melden

Neben der rechtlichen Prüfung sollten Sie die Meldepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit beachten. Eine frühe Kontaktaufnahme hilft, Nachteile zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. In besonderen Konstellationen können Abweichungen gelten; warten Sie deshalb nicht bis zum Fristende.

Muss ich eine Kündigung unterschreiben?

Nein. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von Ihrer Unterschrift ab. Eine Empfangsbestätigung sollte keine weitergehenden Erklärungen enthalten.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Ein allgemeiner automatischer Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann sich aus Gesetz, Vertrag, Sozialplan, Vergleich oder Verhandlung ergeben.

Rechtsgrundlagen

Kündigung prüfen lassen

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

Teilen Sie mit, wann die Kündigung zugegangen ist und welche Unterlagen vorliegen. Ich ordne Frist, Risiken und Handlungsoptionen mit Ihnen ein.

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