Beratung für eine wirksame Interessenvertretung
Betriebsräte müssen häufig unter Zeitdruck komplexe Sachverhalte bewerten. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung schafft eine belastbare Grundlage für Gespräche mit dem Arbeitgeber und hilft, Mitbestimmungsrechte gezielt wahrzunehmen.
Typische Beratungsschwerpunkte
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- personelle Einzelmaßnahmen
- Umstrukturierung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitszeit, mobile Arbeit und technische Einrichtungen
- Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Schulungsansprüche und Vorbereitung von Verhandlungen
Strategie vor Eskalation
Nicht jeder Konflikt muss sofort gerichtlich ausgetragen werden. Ziel ist zunächst eine klare Verhandlungsposition: Welche Informationen fehlen, welche Beteiligungsrechte greifen und welche Lösung ist praktisch tragfähig? Wo eine Einigung nicht gelingt, werden die nächsten rechtlichen Schritte konsequent vorbereitet.
Gute Vorbereitung spart Zeit
- Beschlüsse und bisherige Korrespondenz
- Entwürfe von Betriebsvereinbarungen
- Unterlagen des Arbeitgebers
- Zeitplan und anstehende Termine
- konkrete Ziele des Betriebsrats
Weitere Orientierung finden Sie auch zu Kündigungsschutz und Abmahnungen im Arbeitsrecht.