Schwanenweg 3, 27283 Verden ( Aller )
Was Mandanten vor, während und nach der Beratung wissen möchten
Zunächst: Ruhe bewahren. Sie haben ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Melden Sie sich möglichst frühzeitig, damit wir gemeinsam Ihre Optionen prüfen können.
In vielen Fällen ja. Selbst wenn eine Rückkehr ins Unternehmen nicht gewünscht ist, lassen sich oft faire Abfindungen oder bessere Bedingungen durchsetzen. Ich bewerte Ihre Erfolgsaussichten individuell im Erstgespräch.
Auch hier gilt: frühzeitig handeln. Abmahnungen können der Vorbereitung einer Kündigung dienen. Ich prüfe, ob sie rechtlich haltbar ist, und unterstütze Sie bei Widerspruch oder Gegendarstellung.
Das hängt vom Aufwand und Streitwert ab. Ich kläre alle Kosten transparent im Vorfeld mit Ihnen. Bei Bedarf bespreche ich auch Möglichkeiten zur Beratungshilfe oder Rechtsschutzversicherung.
Nicht zwingend. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären. Falls erforderlich, vereinbaren wir einen persönlichen Termin in der Kanzlei in Verden.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 1–2 Werktagen eine Rückmeldung. In dringenden Fällen – etwa bei laufender Kündigungsfrist – kann oft am selben Tag ein Gespräch stattfinden.